AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Maklerverträge, Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten der Götz & Brandt-Götz Immobilien GbR, nachfolgend „Makler" genannt..
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Maklerverträge, Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten der Götz & Brandt-Götz Immobilien GbR, nachfolgend „Makler" genannt..
§ 2 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen, Exposés, Objektanschriften, Grundrisse, Pläne, Berechnungen und sonstige Unterlagen des Maklers sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Maklers zulässig.
Sämtliche Informationen, Exposés, Objektanschriften, Grundrisse, Pläne, Berechnungen und sonstige Unterlagen des Maklers sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Maklers zulässig.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt infolge der unbefugten Weitergabe ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Maklerprovision zu entrichten.
§ 3 Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, Textform oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf Grundlage eines Provisionshinweises zustande..
Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, Textform oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf Grundlage eines Provisionshinweises zustande..
§ 4 Provisionsanspruch
Der Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision entsteht mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages, insbesondere eines Kaufvertrages, der durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande kommt.
Der Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision entsteht mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages, insbesondere eines Kaufvertrages, der durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande kommt.
Dem Abschluss eines Kaufvertrages gleichgestellt sind wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte, soweit diese den Erwerb der nachgewiesenen oder vermittelten Immobilie bezwecken.
§ 5 Fälligkeit der Provision
Die Maklerprovision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde..
Die Maklerprovision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde..
§ 6 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist..
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist..
§ 7 Eigentümerangaben
Die vom Makler weitergegebenen Informationen, Unterlagen und Objektangaben stammen überwiegend vom Eigentümer oder von Dritten.
Der Makler übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
Die vom Makler weitergegebenen Informationen, Unterlagen und Objektangaben stammen überwiegend vom Eigentümer oder von Dritten.
Der Makler übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
Eine eigene Prüfung erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 8 Haftung
Der Makler haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften..
Der Makler haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften..
§ 9 Geldwäschegesetz
Der Makler ist nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) verpflichtet, die Identität seiner Vertragspartner festzustellen und die entsprechenden Daten zu dokumentieren.
Der Makler ist nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) verpflichtet, die Identität seiner Vertragspartner festzustellen und die entsprechenden Daten zu dokumentieren.
Die Vertragspartner verpflichten sich, die hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Nähere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Maklers.
§ 11 Verjährung
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen..
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen..
§ 12 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz des Maklers.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz des Maklers.
Es gilt deutsches Recht.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Makler ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen..
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Makler ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen..
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt..
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt..
