Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Maklerverträge sowie Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten der Götz und Brandt-Götz Immobilien GbR, Schillerstraße 22, 73240 Wendlingen am Neckar, nachfolgend "Makler" genannt.
(2) Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Makler bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und dem Kunden die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Makler ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(3) Individuell getroffene Vereinbarungen, insbesondere die Vertragsbedingungen der Vermittlungs- und Provisionsvereinbarungen, haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages, Textform
(1) Ein Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform (§ 126b BGB) oder in Schriftform zustande.
(2) Betrifft der Maklervertrag den Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung und ist der Käufer Verbraucher, bedarf der Maklervertrag zwingend der Textform (§ 656a BGB). Ein mündlich oder allein durch schlüssiges Verhalten geschlossener Vertrag ist in diesen Fällen nichtig.
(3) Die wesentlichen Vertragsbestandteile - Vertragsparteien, Objekt, geschuldete Maklerleistung sowie Höhe oder Berechnungsgrundlage der Provision - müssen sich aus textförmlichen Erklärungen beider Seiten ergeben.
§ 3 Widerrufsrecht des Verbrauchers
(1) Wird der Maklervertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Website, E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen, steht dem Kunden als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§§ 312b, 312c, 355 BGB).
(2) Der Makler erteilt dem Verbraucher hierüber vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular in Textform.
(3) Soll der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden, ist hierfür das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers in Textform sowie dessen Kenntnisnahme davon erforderlich, dass bei vollständiger Vertragserfüllung das Widerrufsrecht erlischt bzw. bei Widerruf Wertersatz geschuldet sein kann (§ 357 Abs. 8 BGB).
§ 4 Provisionsanspruch
(1) Der Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision entsteht, wenn infolge des Nachweises der Gelegenheit zum Vertragsschluss oder der Vermittlung durch den Makler ein wirksamer Hauptvertrag - insbesondere ein Kaufvertrag - über das nachgewiesene Objekt zustande kommt.
(2) Die Höhe der Provision ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Makler und Kunde; sie wird nicht durch diese AGB begründet.
(3) Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn statt des vorgesehenen Hauptvertrages ein anderer Vertrag geschlossen wird, der wirtschaftlich dem nachgewiesenen Geschäft entspricht und mit ihm inhaltlich kongruent ist. Dies gilt insbesondere für a) den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, deren wesentliches Vermögen das nachgewiesene Objekt bildet, b) die Bestellung oder den Erwerb eines Erbbaurechts an dem Objekt, c) den Erwerb durch einen Dritten, der mit dem Kunden wirtschaftlich oder familiär eng verbunden ist, sofern der Kunde den Nachweis hierfür verwendet hat.
(4) War dem Kunden die Gelegenheit zum Vertragsschluss bereits vor der Tätigkeit des Maklers bekannt (Vorkenntnis), hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Objektinformation, in Textform unter Angabe der Bezugsquelle mitzuteilen. Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt unberührt.
§ 5 Doppeltätigkeit und Verteilung der Provision
(1) Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Nachweis- oder Vermittlungsmakler tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Makler zeigt eine Doppeltätigkeit den Parteien offen an.
(2) Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durch einen Verbraucher gilt bei Doppeltätigkeit: Der Makler kann sich die Provision nur von beiden Parteien in gleicher Höhe versprechen lassen; erlässt oder reduziert er die Provision einer Partei, gilt dies in gleichem Umfang für die andere Partei (§ 656c BGB).
(3) Hat sich der Makler von nur einer Partei eine Provision versprechen lassen, so kann eine Vereinbarung über die Beteiligung des Käufers als Verbraucher höchstens die Hälfte der vom Verkäufer geschuldeten Provision umfassen (§ 656d BGB).
§ 6 Fälligkeit der Provision
(1) Die Maklerprovision ist mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages verdient und 14 Tage nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Abweichend hiervon wird in den Fällen des § 5 Abs. 3 dieser AGB (§ 656d BGB) die Provision des Käufers erst fällig, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seinen Anteil an der Provision gezahlt hat.
§ 7 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
(1) Sämtliche Informationen, Exposés, Objektanschriften, Grundrisse, Pläne, Berechnungen und sonstigen Unterlagen des Maklers sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Maklers zulässig. Die Weitergabe an Personen, die der Kunde zur Prüfung des Erwerbs hinzuzieht (z. B. Ehegatte, Steuerberater, Rechtsanwalt, finanzierende Bank), ist zulässig, sofern der Kunde diese Personen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
(3) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Verpflichtung nach Absatz 1 oder 2 und kommt infolge der unbefugten Weitergabe ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, ist der Kunde dem Makler nach den gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 8 Objektangaben und Informationen Dritter
(1) Die vom Makler weitergegebenen Informationen, Unterlagen und Objektangaben beruhen auf Angaben des Eigentümers oder Dritter. Der Makler gibt diese Angaben weiter, ohne sie sich zu eigen zu machen.
(2) Der Makler übernimmt insoweit keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; eine eigene Prüfung erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden wird empfohlen, alle für seine Entscheidung wesentlichen Angaben eigenständig zu überprüfen.
(3) Unberührt bleiben die gesetzlichen Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten des Maklers. Der Makler weist den Kunden insbesondere auf ihm bekannte oder sich aufdrängende Umstände hin, die für dessen Entschluss erkennbar von Bedeutung sind.
§ 9 Haftung
(1) Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut - haftet der Makler der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Maklers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Maklers.
§ 10 Geldwäschegesetz
(1) Der Makler ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität seiner Vertragspartner und gegebenenfalls des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen, zu überprüfen und zu dokumentieren.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich, die hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen (insbesondere gültiges Ausweisdokument, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und zur Herkunft der Mittel) unverzüglich zur Verfügung zu stellen und Änderungen mitzuteilen.
(3) Kommt ein Vertragspartner diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Makler gesetzlich verpflichtet, die Geschäftsbeziehung nicht zu begründen oder zu beenden.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Nähere Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzinformation.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz des Maklers.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Individuell getroffene Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt und haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
