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Zum Verkauf steht ein ca. 1.430 m² großes, voll erschlossenes Baugrundstück in Schorndorf. Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet und ist nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan bebaubar. Mindestens 10 % der Geschossfläche sind für eine nicht störende gewerbliche Nutzung vorgesehen, der überwiegende Teil kann zu Wohnzwecken genutzt werden.
Für das Grundstück liegt bereits ein konkreter Planentwurf vor. Dieser sieht drei Vollgeschosse sowie ein zurückgesetztes Terrassengeschoss vor. Nach der aktuellen Planung ergibt sich eine mögliche Geschossfläche von ca. 2.230 m² sowie eine voraussichtliche Wohn- und Nutzfläche von ca. 1.900 m².
Die GRZ beträgt laut Bebauungsplan 0,50. Aus dem vorliegenden Planentwurf ergibt sich rechnerisch eine GFZ von ca. 1,56. Unter Einbeziehung der Flächen nach § 19 Abs. 4 BauNVO weist der Entwurf eine Gesamt-GRZ von ca. 0,775 aus. Für die geringfügige Überschreitung wurde seitens der Stadt eine Befreiung in Aussicht gestellt.
Die Stadt hat den Entwurf aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich als genehmigungsfähig beurteilt. Eine abschließende baurechtliche Prüfung und eine Baugenehmigung liegen derzeit jedoch noch nicht vor. Das frühere Bestandsgebäude wurde bereits abgerissen. Ein Bauzwang besteht nicht.
Die Angaben zur möglichen Bebauung, Geschossfläche, Wohn- und Nutzfläche, GRZ und GFZ beruhen auf einem Planentwurf und den vorliegenden Unterlagen.
Der Planentwurf wurde von der Stadt Schorndorf aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich als genehmigungsfähig beurteilt. Eine abschließende baurechtliche Prüfung sowie eine Baugenehmigung liegen derzeit nicht vor. Die endgültige Genehmigungsfähigkeit ist im Rahmen eines Bauantrags mit den zuständigen Behörden zu klären.
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